{"id":17446,"date":"2021-07-30T06:58:45","date_gmt":"2021-07-30T04:58:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/?p=17446"},"modified":"2021-08-02T16:35:14","modified_gmt":"2021-08-02T14:35:14","slug":"rsg-wenn-alle-stricke-reissen-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/rsg-wenn-alle-stricke-reissen-sollten\/","title":{"rendered":"RSG: Wenn alle Stricke rei\u00dfen sollten"},"content":{"rendered":"<div id=\"pl-17446\"  class=\"panel-layout\" ><div id=\"pg-17446-0\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-17446-0-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-17446-0-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"0\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<p>Das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) ist Fakt. Die touristischen Verb\u00e4nde haben das Ihre getan, um im Vorfeld die Gesetzgebung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Jetzt geht es darum, die GmbH hinter dem Fonds mit Leben zu f\u00fcllen. Doch auch dabei droht Ungemach.<\/p>\n<p>I n der Nacht vom 10. auf den 11. Juni hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz \u00fcber die Insolvenzsicherung durch einen Reisesicherungsfonds verabschiedet. Oder besser gesagt durchgewunken, denn viel zu besprechen und zu diskutieren gab es da nicht mehr. <strong>Am 30. Juni 2021 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verk\u00fcndet<\/strong> (Gesetz \u00fcber die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds, Reisesicherungsfondsgesetz \u2013 RSG).<\/p>\n<p>Damit ist es wie geplant seit dem 1. Juli g\u00fcltig. <strong>Der neue Reisesicherungsfonds soll ab 1. November seine Arbeit aufnehmen<\/strong> und die Absicherung \u00fcbernehmen. Nun mehr erfolgt also die Insolvenzsicherung \u00fcber einen Reisesicherungsfonds, der in der Rechtsform einer GmbH organisiert ist und ein Fondsverm\u00f6gen verwaltet, in das die Reiseveranstalter einzahlen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Der Reisesicherungsfonds soll die bisherigen Absicherungsformen, die von den Versicherungen und Banken angeboten werden, grunds\u00e4tzlich abl\u00f6sen. Demnach m\u00fcssen sich Reiseveranstalter mit einem Jahresumsatz von \u00fcber 3 Mio. Euro im Pauschalreisegesch\u00e4ft in dem neuen Pflichtfond absichern.<\/p>\n<p>Das Gesetz sieht aber eine <strong>Ausnahmeregelung<\/strong> f\u00fcr Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 3-10 Mio. Euro vor (OptOut-Umsatzgrenze). Diese Unternehmen k\u00f6nnen sich alternativ freiwillig am Markt versichern. Es gilt allerdings keine Haftungsgrenze.<\/p>\n<p>Zufrieden mit dem Gesetz zeigte sich damit der <strong>Deutschen Tourismusverband<\/strong> (DTV) nicht. Sein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Norbert Kunz kritisierte bereits tags darauf die Entscheidung des Bundestages: \u201eDas Ergebnis ist entt\u00e4uschend. Die Interessen von Veranstaltern im Deutschlandtourismus, wie Freizeitparks oder Tourismusorganisationen, deren Schadensrisiko gering ist, wurden nicht ausreichend ber\u00fccksichtigt. Teure und aufw\u00e4ndige R\u00fcckholaktionen spielen innerhalb Deutschlands keine gro\u00dfe Rolle\u201c, so er. \u201eDamit drohen zum Teil deutlich h\u00f6here Kosten f\u00fcr die Insolvenzversicherung als bisher.\u201c<\/p>\n<p>Die Pleite des Thomas Cook-Konzerns im Jahr 2019 und die teure Repatriierung gestrandeter Touristen, die der Bund finanziert hatte, waren die Hauptausl\u00f6ser f\u00fcr die Schaffung eines neuen Versicherungsgesetzes in der Pauschalreise gewesen.<\/p>\n<p>Auch die Ausnahmeregelung <strong>(Opt-Out) sei schlicht Augenwischerei<\/strong>, ist vom DTV zu h\u00f6ren. Denn in diesem Fall muss k\u00fcnftig der gesamte Umsatz abgesichert werden. Folglich sei mit deutlich h\u00f6heren Versicherungspr\u00e4mien zu rechnen.<\/p>\n<p>Noch sch\u00e4rfer stie\u00df der <strong>Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer<\/strong> (bdo) ins Horn. Er merkte zur Ausnahmeregelung an, dass es keinen Versicherer geben wird, der Busunternehmen \u00fcber 3 Mio. Euro Jahresumsatz versichert ohne eine Haftungslimitierung. Eine solche Regelung w\u00e4re damit das Papier nicht wert, auf dem es steht und stelle eine absolute Mogelpackung dar, unterstreicht der bdo.<\/p>\n<p><strong>Dagegen zeigte sich der RDA wesentlich zufriedener:<\/strong> \u201eDie Festlegung der Opt-Out-Umsatzgrenze auf 10 Mio. Euro wird dazu f\u00fchren, dass mehr als 95 % der Reiseveranstalter in der Bus- und Gruppentouristik die M\u00f6glichkeit haben werden, sich wie bisher auf dem Versicherungsmarkt abzusichern. Erleichternd kommt hinzu, dass der pandemiebedingt niedrige Pauschalreiseumsatz aus 2020 bei der Opt-OutBetrachtung zu Grunde gelegt werden kann\u201c, betonte RDA-Pr\u00e4sident Benedikt Esser. Auch die Herabsetzung der Anforderungen an die zu stellenden Sicherheiten von 7 auf 5 % des Pauschalreiseumsatzes f\u00fcr Unternehmen, die in den Reisesicherungsfonds m\u00fcssen oder wollen, begr\u00fc\u00dfte der RDA.<\/p>\n<p>Damit zusammenh\u00e4ngend forderte der RDA den <strong>Zugang zu \u00f6ffentlichen B\u00fcrgschaftsprogrammen<\/strong>, um die H\u00fcrden der Sicherheitenstellung f\u00fcr die Reiseveranstalter erheblich zu erleichtern. Diese B\u00fcrgschaftsprogramme st\u00e4nden auch jenen zur Verf\u00fcgung, die sich au\u00dferhalb des Reisesicherungsfonds im Versicherungsmarkt absichern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>RDA-Vizepr\u00e4sident Ulrich Basteck wies zudem auf \u00a7 5 Absatz 3.2 im RSG hin, der eine Abweichung von der vorgeschriebenen Berechnung des Umsatzes erlaubt. \u201eDer Pauschalreiseumsatz wird zumeist anhand einer Prognose f\u00fcr 2022 durch den Reiseveranstalter selbst zu ermitteln sein, da das zur\u00fcckliegende Gesch\u00e4ftsjahr aufgrund au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde nicht herangezogen werden kann.<\/p>\n<p>Nachdem das Gesetz nunmehr endg\u00fcltig in trockenen T\u00fcchern, der Kampf um Einflussnahme auf die Fond regeln seitens der unterschiedlichen Lobbyisten vorbei ist \u2013 hierbei muss man leider feststellen, das z. B. bdo und RDA nicht immer gl\u00fccklich kooperierten \u2013 und jeder seine Wunden lecken darf, geht es jetzt darum, <strong>wie die GmbH hinter dem Fonds mit Leben zu f\u00fcllen<\/strong> ist.<\/p>\n<p>Dazu haben die Allianz Selbst\u00e4ndiger Reisunternehmen (asr), der Deutsche Reiseverband (DRV), der RDA sowie der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) die Erlaubnis beantragt, den Reisesicherungsfonds betreiben zu d\u00fcrfen. Daf\u00fcr haben die Verb\u00e4nde bereits eine GmbH gegr\u00fcndet, die diese Aufgaben k\u00fcnftig \u00fcbernehmen k\u00f6nnte. <strong>Doch damit geht der Streit wohl in die n\u00e4chste Runde.<\/strong><\/p>\n<p>Ende Juni stellte die AfD-Fraktion im Bundestag in einer Kleinen Anfrage (19\/31272) an die Bundesregierung die Frage, ob sie einen<strong> Interessenkonflikt bei der Aus\u00fcbung der Aufsicht im Reisesicherungsfonds<\/strong> sehe bzw. wie sie ihn vermeiden will. Der Hintergrund der Anfrage ist, dass die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Reisesicherungsfonds habe ausschlie\u00dflich die Interessen der Pauschalreisenden zu vertreten und d\u00fcrfe nicht aus der Reisebranche kommen. Weiterhin will die Partei wissen, ob aus Sicht der Bundesregierung ein Interessenkonflikt drohe, wenn der Deutsche Reiseverband (DRV) Gesellschafter des Fonds werden sollte. Und ob es ein staatliches Interesse g\u00e4be, das der Reisekonzern TUI Mitglied des Fonds wird. Die Antwort seitens der Bundesregierung steht noch aus. Man darf also durchaus auf die n\u00e4chste Runde in diesem Politpoker gespannt sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Text: Dirk Sanne<\/p>\n<p>Bildquelle: pixabay\/Alexis<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><div id=\"pgc-17446-0-1\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-17446-0-1-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-image panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"1\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-image so-widget-sow-image-default-8b5b6f678277-17446\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"sow-image-container\">\n\t\t<img \n\tsrc=\"https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/rope-57522-512x341.jpg\" width=\"512\" height=\"341\" srcset=\"https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/rope-57522-512x341.jpg 512w, https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/rope-57522-200x133.jpg 200w, https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/rope-57522-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/rope-57522-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/rope-57522-2048x1365.jpg 2048w, https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/rope-57522-272x182.jpg 272w\" sizes=\"(max-width: 512px) 100vw, 512px\" title=\"rope-57522\" alt=\"\" \t\tclass=\"so-widget-image\"\/>\n\t<\/div>\n\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) ist Fakt. 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