{"id":427,"date":"2007-04-11T00:00:00","date_gmt":"2007-04-10T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dev.bustreff.de\/busmagazin\/?p=427"},"modified":"2007-04-11T00:00:00","modified_gmt":"2007-04-10T22:00:00","slug":"die-neuen-lenk-und-ruhezeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/die-neuen-lenk-und-ruhezeiten\/","title":{"rendered":"Die neuen Lenk- und Ruhezeiten"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die neuen Lenk- und Ruhezeiten <\/strong><\/p>\n<p>Am  11. April 2007 l&ouml;ste die Verordnung VO (EG) 561\/ 2006 die VO  (EWG) 3820\/ 85 ab und l&auml;utete eine neue &Auml;ra f&uuml;r die  Bustouristik ein. Busunternehmer sind nun gezwungen, bei der  Erstellung des Kataloges und in der Disposition umzudenken und die  Busbranche wird vor neue Herausforderungen gestellt.<\/p>\n<p><strong>Wie  es dazu kam<\/strong><\/p>\n<p>Busreiseveranstalter  fragen sich, wie es &ndash; trotz Lobbyarbeit der Verb&auml;nde &ndash; zu  diesen Ver&auml;nderungen kommen konnte.<\/p>\n<p>Die  Ziele der Europ&auml;ischen Union mit der Novellierung der Lenk- und  Ruhezeiten-Regelung aus dem Jahr 1985 waren<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p>eine  \tVereinheitlichung in der Gesetzgebung zu erreichen<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>eine  \tbessere &Uuml;berwachung ihrer Einhaltung zu erm&ouml;glichen<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>und  \tdie Verantwortung der Unternehmer zu erh&ouml;hen.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bereits  im Jahr 2001 wurde der erste Vorschlag der EU-Kommission gemacht, der  unter anderem den Wegfall der 12-Tage-Regelung beinhaltete. Der  Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) war zu diesem  Zeitpunkt schon informiert und auf dem Plan.<\/p>\n<p>Eine  erste Lesung des Europ&auml;ischen Parlaments im Januar 2003 zeigte,  dass den Abgeordneten vor allem der Arbeitnehmerschutz am Herzen lag.  Die Anfahrtszeiten sollten bereits als Lenkzeiten gelten und  verst&auml;rkte Unterwegskontrollen die Arbeitszeit &uuml;berpr&uuml;fen.<\/p>\n<p>Der  Vorschlag der Kommission wurde daraufhin ver&auml;ndert. Durch die  geh&auml;uften Busunf&auml;lle zu dieser Zeit r&uuml;ckte zudem die  Busbranche stark in den Fokus der europ&auml;ischen Verkehrsminister,  die darin &uuml;bereinstimmten, die 12-Tage-Regelung abzuschaffen.<\/p>\n<p>Zur  zweiten Lesung des Europ&auml;ischen Parlaments im April 2005 fuhr  der bdo gemeinsam mit den Gewerkschaften in Br&uuml;ssel und  Stra&szlig;burg s&auml;mtliche Argumente auf, um die Parlamentarier  davon zu &uuml;berzeugen, dass ein Busfahrer seinen Ruhetag nicht  fern ab von seiner Familie verbringen m&ouml;chte. Mit Erfolg, wie  Christiane Leonard, Rechtsanw&auml;ltin beim bdo, berichtet: Die  Mehrheit der Abgeordneten war daf&uuml;r, die 12-Tage-Regelung wieder  aufzunehmen.<\/p>\n<p>Doch  als der Vermittlungsausschuss tagte, kam es &bdquo;zu einer gro&szlig;en  Konfusion&ldquo;, so Leonard. Man &bdquo;schacherte&ldquo; und verabschiedete ein  Gesamtpaket, bei dem das Europ&auml;ische Parlament in keinem  einzigen Punkt seinen Standpunkt durchsetzen konnte.<\/p>\n<p>Zum  Vorteil der Busbranche (Anfahrtszeit als Arbeitszeit und  Unterwegskontrolle der Arbeitszeit), aber auch zu ihrem Nachteil  (Wegfall der 12-Tage-Regelung).<\/p>\n<p>Die  &Uuml;berzeugungsarbeit, die der bdo gegen&uuml;ber den Abgeordneten  leistete &ndash; umsonst. &bdquo;Lobbyarbeit in Br&uuml;ssel ist ein hartes  Brot&ldquo;, fasst Rechtsanw&auml;ltin Leonard die Bem&uuml;hungen des  Verbandes zusammen.<\/p>\n<p><strong>Busunternehmer  protestieren<\/strong><\/p>\n<p>Der  bdo und der europ&auml;ische Dachverband IRU wollen das Thema nicht  ruhen lassen, das Busrundreisen bis zu 500,- Euro teurer machen und  auch Auswirkungen auf die Hotellerie und Gastronomie haben wird.  Durch einen Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal, den der  Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer prophezeit, sieht er die  Intention der EU, die Verkehrssicherheit zu erh&ouml;hen,  fehlgeschlagen und eine Chance auf eine Wiederaufnahme der  12-Tage-Regelung.<\/p>\n<p>Um  dies zu erreichen, riefen die europ&auml;ischen Busverb&auml;nde  Mitte M&auml;rz zu einer Gro&szlig;demonstration in Br&uuml;ssel auf:  700 Busse protestierten in einem Konvoi am 14. M&auml;rz 2007 gegen  die Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten, darunter auch 70 Busse aus  Deutschland. W&auml;hrend der Demonstration fuhr einer der Busse  direkt bei der Europ&auml;ischen Kommission vor und Repr&auml;sentanten  der Busverb&auml;nde, unter ihnen, Gunther M&ouml;rl und Martin  Kassler, &uuml;berbrachten eine  <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/www.bustreff.de\/news\/114\">Protestresolution<\/a>. Zwei Stunden konnten sie ihre Einw&auml;nde  gegen die neuen Lenk- und Ruhezeiten-Vorschriften der  EU-Verkehrskommission darstellen.<\/p>\n<p>Der  Deutsche Bundestag wurde vom Parlament aufgefordert, bis zum Ende der  Legislaturperiode 2009 einen Bericht &uuml;ber die Auswirkungen der  Neuregelung zu verfassen. Die Europ&auml;ische Kommission  signalisierte dem bdo Gespr&auml;chsbereitschaft.<\/p>\n<p>Ob  und wann es jedoch zu einer Neuaufnahme des Verfahrens kommt, ist  derzeit ungewiss.<\/p>\n<p>Busunternehmer  m&uuml;ssen sich auf die neuen Vorschriften, die seit dem 11. April  gelten, einstellen und vor allem mit verst&auml;rkten Kontrollen  rechnen.<\/p>\n<p><strong>Die  neuen Regeln<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>\n<p>Die <strong>maximale Lenkzeit pro Tag<\/strong> hat sich nicht ver&auml;ndert und  \tbetr&auml;gt <strong>9 Stunden<\/strong>, nach wie vor <strong>kann zweimal pro  \tWoche <\/strong>auf<strong> 10 Stunden<\/strong> verl&auml;ngert werden.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>&Auml;nderungen  \tgibt es aber bei den vorgeschriebenen Unterbrechungen der Lenkzeit: <strong>Nach 4,5 Stunden<\/strong> m&uuml;ssen zwar nach wie vor <strong>45 Minuten  \tPause<\/strong> gemacht werden, doch diese Pause kann nicht mehr auf drei  \t15-min&uuml;tige Abschnitte verteilt werden. <strong>Nur noch eine  \t15-min&uuml;tige und dann eine 30-min&uuml;tige Unterbrechung ist  \tm&ouml;glich.<\/strong><\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>In  \tzwei aufeinander folgenden Wochen darf der Fahrer maximal wie bisher  \t90 Stunden lenken, doch die neue <strong>w&ouml;chentliche Lenkzeit <\/strong>betr&auml;gt maximal<strong> 56 Stunden<\/strong> und zugleich darf die in  \tder EU-Arbeitszeit-Richtlinie vorgeschriebene maximale Arbeitszeit  \tpro Woche nicht &uuml;berschritten werden.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>Die  \tneu formulierte &bdquo;regelm&auml;&szlig;ige t&auml;gliche Ruhezeit&ldquo;  \tbetr&auml;gt zusammenh&auml;ngende elf Stunden wie bisher und kann  \tebenfalls drei Mal auf neun Stunden verk&uuml;rzt werden, doch diese  \tReduzierung bezieht sich nicht mehr auf die Kalenderwoche, sondern  \tauf den Zeitraum zwischen zwei w&ouml;chentlichen Ruhezeiten: Das  \tbedeutet, dass die <strong>t&auml;gliche Ruhezeit<\/strong> innerhalb von 24  \tStunden nur noch <strong>in zwei Teile gesplittet<\/strong> werden darf und  \tzwar <strong>in zun&auml;chst drei und dann <u>neun<\/u> ununterbrochene  \tStunden<\/strong>.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p>Wenn  \tdie Tour mit <strong>Doppelbesetzung <\/strong>gefahren wird, muss jeder Fahrer  \tebenfalls <strong>neun <\/strong>(nicht mehr wie bisher acht) <strong>Stunden<\/strong> <strong>Ruhezeit<\/strong> innerhalb eines Zeitraums von 30 Stunden nach dem  \tEnde einer t&auml;glichen bzw. w&ouml;chentlichen Ruhezeit machen.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p><strong>Die  \t12-Tage-Ausnahmeregelung entf&auml;llt.<\/strong> Das hei&szlig;t,  \tsp&auml;testens <strong>nach sechs 24-Stunden-Zeitr&auml;umen<\/strong> nach  \tEnde der vorangegangenen w&ouml;chentlichen Ruhezeit, muss eine  \tw&ouml;chentliche <strong>Ruhezeit von <\/strong>mindestens<strong> 45  \tzusammenh&auml;ngenden Stunden<\/strong> eingelegt werden. In einem  \tZwei-Wochen-Zeitraum muss der Fahrer nun entweder zwei regelm&auml;&szlig;ige  \tw&ouml;chentliche Ruhezeiten von 45 Stunden einlegen oder eine  \t45-st&uuml;ndige und eine 24-st&uuml;ndige Ruhezeit. Reduziert er  \teinmal auf 24 Stunden, wird dies durch eine gleichwertige Ruhezeit  \tausgeglichen, die ohne Unterbrechung in der dritten Woche genommen  \tund an eine Ruhezeit von neun Stunden angeh&auml;ngt werden muss.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Einige  Fragen und Antworten<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>\n<p>Was  \tpassiert, wenn die Ruhezeit wegen eines <strong>Staus<\/strong> nicht  \teingehalten werden kann?<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><u>Antwort:<\/u> Bei unvorhersehbaren Staus gilt weiterhin die Notstandsregelung  &bdquo;H&ouml;here Gewalt&ldquo;, allerdings nicht, wenn in Staus, die  regelm&auml;&szlig;ig an einer bestimmten Stelle auftreten, gefahren  wird.<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p>Kann  \tder Fahrer seine Ruhezeit in der <strong>Schlafkabine<\/strong> des Busses  \tnehmen?<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><u>Antwort:<\/u> Diese Ruhezeit z&auml;hlt nur, wenn der Omnibus <u>nicht<\/u> f&auml;hrt.  Eine Besetzung mit zwei Fahrern &ndash; einer f&auml;hrt, der andere  schl&auml;ft in der Schlafkabine &ndash; ist deshalb keine L&ouml;sung.<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p>Sind <strong>Reiseveranstalter<\/strong>, die einen Bus f&uuml;r eine Tour  \tben&ouml;tigen, f&uuml;r die Einhaltung der neuen Regelungen  \tverantwortlich?<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><u>Antwort:<\/u> Ja, das ist neu. Nicht nur die Busunternehmer m&uuml;ssen Haftung  &uuml;bernehmen, sondern auch Reiseveranstalter.<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p>In  \tden AETR-Staaten (Andorra, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina,  \tKasachstan, Kroatien, Montenegro, Moldawien, Mazedonien, Russland,  \tSerbien, T&uuml;rkei, Turkmenistan, Usbekistan und Wei&szlig;russland)  \tgilt ja nach wie vor die 12-Tage-Ausnahmeregelung. Welche  \tAuswirkungen hat das auf eine Rundreise, wenn auch durch eines  \tdieser L&auml;nder gefahren wird?<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><u>Antwort:<\/u> Die AETR-Regelung wird vermutlich erst in den n&auml;chsten Jahren  den EU-Vorschriften angeglichen. Sie bezieht sich bei Rundreisen auf  die <u>gesamte<\/u> Strecke &ndash; also auch, wenn die Rundreise durch  zwei EU-Staaten in einen AETR-Staat f&uuml;hrt. Hier m&uuml;ssen die  neuen Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten <u>nicht<\/u> angewandt  werden.<\/p>\n<p>Eine  Sonderstellung nimmt dabei die <u>Schweiz<\/u> ein, f&uuml;r die  theoretisch auch die AETR-Regelung gilt. Doch derzeit ist es nicht  eindeutig gekl&auml;rt, welche Vorschriften bei Fahrten in und durch  die Schweiz zur Anwendung kommen. Deshalb ist es dringend geraten,  die neue Verordnung der Lenk- und Ruhezeiten anzuwenden.<\/p>\n<p><em>Alle Angaben ohne Gew&auml;hr.<\/em><\/p>\n<table width=\"100%\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\" border=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td valign=\"top\">\n<p><font size=\"2\" face=\"Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif\"><strong>Forum: Meinungen &amp; Kommentare <\/strong><\/font><\/p>\n<p><font size=\"2\" face=\"Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif\">Im <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/forum.bustreff.de\/thread.php?threadid=1177\">Bustreff-Forum<\/a> k&ouml;nnen Sie  zu diesem Thema Ihre Meinung &auml;u&szlig;ern. Diskutieren Sie mit! <\/p>\n<p>            &gt;&gt; <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/forum.bustreff.de\/thread.php?threadid=1177\"><strong>Zur Diskussion<\/strong><\/a> <\/font><\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die neuen Lenk- und Ruhezeiten Am 11. 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