{"id":6560,"date":"2018-09-21T06:40:11","date_gmt":"2018-09-21T04:40:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/?p=6560"},"modified":"2018-09-28T10:32:27","modified_gmt":"2018-09-28T08:32:27","slug":"paketreiseveranstalter-fallstricke-beim-einkauf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/paketreiseveranstalter-fallstricke-beim-einkauf\/","title":{"rendered":"Paketreiseveranstalter: Fallstricke beim Einkauf"},"content":{"rendered":"<div id=\"pl-6560\"  class=\"panel-layout\" ><div id=\"pg-6560-0\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-6560-0-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-6560-0-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"0\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<p>Gruppenreisen sind f\u00fcr viele Busunternehmen, neben dem Anmiet- und Linienverkehr, eine solide und interessante Einnahmequelle. Wer den Einkauf und die Organisation nicht selbst \u00fcbernehmen m\u00f6chte, nutzt oft das Angebot von Paketreiseveranstaltern, kurz: <strong>Paketern<\/strong>. Diese Unternehmen arrangieren verschiedene Reisebestandteile, wie Fl\u00fcge, Hotel\u00fcbernachtungen, Stadtf\u00fchrungen und F\u00e4hr\u00fcberfahrten. Dabei hat der Busunternehmer die Wahl zwischen <strong>fertigen Reisepaketen oder individuell<\/strong> nach seinen W\u00fcnschen gestalteten Gruppenreiseangeboten. Der Vorteil liegt auf der Hand: Als Gro\u00dfeink\u00e4ufer haben Paketer gegen\u00fcber Hotels und anderen Tourismuspartnern oft eine deutlich <strong>st\u00e4rkere Einkaufsposition<\/strong> und gibt diese Preisvorteile \u2013 zumindest zum Teil \u2013 an seine Kunden weiter. Sie verf\u00fcgen \u00fcber die entsprechenden Zielgebietskenntnisse, k\u00f6nnen beraten und Empfehlungen aussprechen und <strong>tragen das Risiko<\/strong> bei \u00dcberbuchung und Pilotenstreik. Damit es keine b\u00f6se \u00dcberraschung gibt, sollten trotzdem ein paar grunds\u00e4tzliche Dinge bei der Zusammenarbeit beachtet werden.<\/p>\n<p>Wichtig ist, zu verstehen, welche unterschiedlichen <strong>Rechtsgrundlagen<\/strong> bestehen. Der Gesetzgeber unterscheidet Vertr\u00e4ge zwischen Reiseanbieter und Endkunden\/Reisenden (b2c) sowie zwischen Unternehmen untereinander (b2b). W\u00e4hrend bei Gesch\u00e4ftspartnern vorausgesetzt wird, dass diese ein gewisses unternehmerisches Risiko tragen, stehen Verbraucher unter besonderem Schutz. Im Tourismus geschieht dies unter anderem durch das <strong>Pauschalreiserecht<\/strong> (frisch \u00fcberarbeitet zum 1.7.2018).<\/p>\n<p>Das bedeutet, dass <strong>das Busunternehmen als Veranstalter<\/strong> gegen\u00fcber dem Endkunden haftbar ist. Daran \u00e4ndert auch der Einkauf \u00fcber einen Paketer nichts. Der Veranstalter ist Vertragspartner und damit zust\u00e4ndig und verantwortlich f\u00fcr alle berechtigten Reklamationen und Sch\u00e4den, die dem Reisegast entstehen. Kommt es also zu einer <strong>Reklamation<\/strong>, ist zuerst das Busunternehmen in der Haftung. Sind die Sch\u00e4den durch den Paketer entstanden, k\u00f6nnen diese nat\u00fcrlich bei ihm geltend gemacht werden. Allerdings sind beide Vorg\u00e4nge unabh\u00e4ngig voneinander zu betrachten und basieren auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen. Die Kundenanspr\u00fcche ergeben sich aus dem Pauschalreiserecht. <strong>Die Anspr\u00fcche gegen den Paketer<\/strong> unterliegen den jeweiligen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese k\u00f6nnen sich teilweise deutlich vom Pauschalreiserecht unterscheiden. Ein Beispiel: die Reklamation durch einen Endkunden kann seit Juli 2018 bis zu zwei Jahre nach der Reise erfolgen. Hat der Paketreiseveranstalter eine<strong> k\u00fcrzere Reklamationsfrist<\/strong> in seinen Gesch\u00e4ftsbedingungen festgelegt, bleibt der Busreiseveranstalter m\u00f6glicherweise auf den Kosten sitzen. \u00c4hnlich verh\u00e4lt es sich mit einem Hotelwechsel. Oftmals behalten sich Paketer die M\u00f6glichkeit zur Umbuchung in ein gleichwertiges Haus vor. Dies kann sich der Busunternehmer gegen\u00fcber dem Endkunden schon aus Rechtsgr\u00fcnden nicht erlauben.<\/p>\n<p><strong>Auch Zubucher-Reisen<\/strong>, die sich in den letzten Jahren steigender Beliebtheit erfreuen, unterscheiden sich rechtlich nicht. Hierbei handelt es sich oft um Flugreisen, die von Paketern meist in Kleinstkontingenten an verschiedene Reiseveranstalter verkauft werden. So kann zum Beispiel auch ein kleineres Busunternehmen <strong>attraktive Flugreisen anbieten<\/strong>, ohne das Risiko zu tragen, eine komplettes Gruppenkontingent verkaufen zu m\u00fcssen. Was oftmals vergessen wird \u2013 die Rolle des Veranstalters bleibt gleich. Entgegen der landl\u00e4ufig zu h\u00f6renden Meinung handelt es sich hierbei rechtlich <strong>nicht um eine Reisevermittlung<\/strong>, auch wenn keine weiteren Leistungen, wie der Transfer zum Flughafen, angeboten werden. Der Vertragspartner des Endkunden bleibt das Busunternehmen, und damit haftender Veranstalter. Damit liegen die Reklamationsbearbeitung und die Kundengeldabsicherung im Rahmen einer Insolvenzschutzversicherung ebenfalls weiterhin beim Busunternehmen.<\/p>\n<p><strong>Die gute Nachricht:<\/strong> Paketer wissen um die Arbeitsweise ihrer Kunden und passen sich dieser an. Trotzdem ergibt es Sinn, vor Vertragsschluss die AGBs beziehungsweise die konkreten Vertragszus\u00e4tze genau zu lesen und im Zweifelsfall zu hinterfragen. Besonderes Augenmerk sollte der Busunternehmer dabei auf Fragen der Preisanpassung, der \u00c4nderung von Leistungen sowie Reklamationsfristen legen. Wer das beachtet, kann sich durch den Einkauf bei Paketern viel Arbeit, Kosten und unter Umst\u00e4nden \u00c4rger sparen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Text: Ina Mewes<\/p>\n<p>Bildquelle: gbk \u2013 G\u00fctegemeinschaft Buskomfort e.V.<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><div id=\"pgc-6560-0-1\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-6560-0-1-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-image panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"1\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-image so-widget-sow-image-default-8b5b6f678277-6560\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"sow-image-container\">\n\t\t<img \n\tsrc=\"https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/2222-512x341.jpg\" width=\"512\" height=\"341\" srcset=\"https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/2222-512x341.jpg 512w, https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/2222-200x133.jpg 200w, https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/2222-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/2222-272x182.jpg 272w\" sizes=\"(max-width: 512px) 100vw, 512px\" alt=\"\" \t\tclass=\"so-widget-image\"\/>\n\t<\/div>\n\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gruppenreisen sind f\u00fcr viele Busunternehmen, neben dem Anmiet- und Linienverkehr, eine solide und interessante Einnahmequelle. 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