{"id":9428,"date":"2019-09-03T06:13:48","date_gmt":"2019-09-03T04:13:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/?p=9428"},"modified":"2019-09-06T10:35:19","modified_gmt":"2019-09-06T08:35:19","slug":"eugh-systematische-arbeitszeiterfassung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/eugh-systematische-arbeitszeiterfassung\/","title":{"rendered":"EuGH: Systematische Arbeitszeiterfassung"},"content":{"rendered":"<div id=\"pl-9428\"  class=\"panel-layout\" ><div id=\"pg-9428-0\"  class=\"panel-grid panel-no-style\" ><div id=\"pgc-9428-0-0\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-9428-0-0-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"0\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"siteorigin-widget-tinymce textwidget\">\n\t<p>Ein Streit in Spanien brachte die ganze Angelegenheit erst ins Rollen. Dort hatte die Gewerkschaft CCOO von der Deutschen Bank verlangt, die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter in Spanien zu erfassen, um die so die korrekte Zahl der \u00dcberstunden ermitteln zu k\u00f6nnen. Nach Angaben der spanischen Gewerkschaft sei n\u00e4mlich mehr als die <strong>H\u00e4lfte der \u00dcberstunden nicht erfasst worden.<\/strong> Die Auseinandersetzung ging vor den nationalen Gerichtshof in Madrid und dieser brachte die Streitfrage schlie\u00dflich vor den Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.<\/p>\n<p>In ihrem Urteil bereits vom Mai 2019 gaben die europ\u00e4ischen Richter der Gewerkschaftsseite Recht (<strong>Urteil vom 14. Mai 2019, Az: C-55\/18<\/strong>). Nach dem Urteil des EuGH sind alle Arbeitgeber in der Europ\u00e4ischen Union verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter \u201e<strong>systematisch und komplett zu erfassen<\/strong>\u201c. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Arbeitnehmer im Betrieb, im Au\u00dfendienst oder von zu Hause aus arbeiten. Die Richter in Luxemburg verpflichten mit ihrem Urteil die Arbeitgeber dazu, ein \u201eobjektives, verl\u00e4ssliches und zug\u00e4ngliches\u201c System einzurichten, mit dem sich die t\u00e4gliche Arbeitszeit erfassen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Eine objektive und verl\u00e4ssliche Bestimmung der t\u00e4glichen und w\u00f6chentlichen Arbeitszeit sei \u201ef\u00fcr die Feststellung, ob die w\u00f6chentliche H\u00f6chstarbeitszeit einschlie\u00dflich der \u00dcberstunden sowie die t\u00e4glichen und w\u00f6chentlichen Ruhezeiten eingehalten worden sind, unerl\u00e4sslich\u201c, hei\u00dft es in der Begr\u00fcndung des Urteils. Die <strong>Verpflichtung zur Installierung<\/strong> einer solchen Arbeitszeiterfassung ergebe sich aus der Europ\u00e4ischen Arbeitszeitrichtlinie und der Grundrechte-Charta, die jedem Arbeitnehmer eine Begrenzung der H\u00f6chstarbeitszeit garantiert.<\/p>\n<p><strong>Nach dem Urteil des EuGH m\u00fcssen alle EU-Staaten diese Vorschrift nun in nationales Recht umsetzen<\/strong>. Die Mitgliedstaaten haben also nun die Aufgabe, die konkreten Modalit\u00e4ten zur Umsetzung eines Arbeitszeiterfassungssystems \u2013 insbesondere \u201eder von ihm anzunehmenden Form (wie die Richter schreiben) \u2013 zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den \u201eBesonderheiten des jeweiligen T\u00e4tigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Gr\u00f6\u00dfe bestimmter Unternehmen, Rechnung zu tragen.<\/p>\n<p>Wie die einzelnen Mitgliedsstaaten die Arbeitszeiterfassung nun gestalten, bleibt also zu weiten Teilen ihnen \u00fcberlassen. Allerdings muss eine nationale Regelung laut EuGH-Urteil daf\u00fcr sorgen, dass \u201e<strong>den Arbeitnehmern die ihnen verliehenen Rechte zugutekommen<\/strong>, ohne dass die zur Sicherstellung der Umsetzung der Richtlinie gew\u00e4hlten konkreten Modalit\u00e4ten diese Rechte inhaltlich aush\u00f6hlen d\u00fcrfen\u201c, fordern die Richter. Sie betonen dabei weiterhin, dass zu ber\u00fccksichtigen sei, dass \u201eder Arbeitnehmer als die schw\u00e4chere Partei des Arbeitsvertrags anzusehen ist, so dass verhindert werden muss, dass der Arbeitgeber ihm eine Beschr\u00e4nkung seiner Rechte auferlegt\u201c.<\/p>\n<p><strong>Welche Auswirkungen das Urteil auf die allt\u00e4gliche Praxis in Deutschland haben wird, ist noch unklar<\/strong>. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte unmittelbar nach dem Urteil die Aufzeichnung von Arbeitszeit als notwendig bezeichnet, um die Rechte der Besch\u00e4ftigten zu sichern. Arbeitsminister Heil schloss Gesetzes\u00e4nderungen zwar nicht aus, betonte aber auch, man werde \u00fcberlegen, f\u00fcr welche Unternehmen man welche L\u00f6sungen suche. Dazu werde man das Gespr\u00e4ch mit Gewerkschaften und Arbeitgebern suchen.<\/p>\n<p>Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) warnte vor \u201eSchnellsch\u00fcssen\u201d in Deutschland und sein Ministerium teilte mit, man werde \u201epr\u00fcfen, ob es \u00fcberhaupt Umsetzungsbedarf aus dem Urteil gibt\u201c. Das Wirtschaftsministerium erkl\u00e4rte weiter, das Urteil lasse einen Auslegungsspielraum und nenne zudem keine bestimmte Frist, in welcher Mitgliedstaaten t\u00e4tig werden m\u00fcssten. Im deutschen Recht gebe es nach \u201ederzeitiger Rechtslage bereits umfassende Dokumentationspflichten des Arbeitgebers zur Arbeitszeit\u201c, hie\u00df es aus dem Wirtschaftsministerium.<\/p>\n<p><strong>Auf das Thema Datenschutz<\/strong> bei der Erfassung der Arbeitszeit, weist die Gewerkschaft Verdi hin. Hier seien sich die EU-Richter einig, dass \u201eder f\u00fcr das \u00fcbergeordnete Recht auf Begrenzung der Arbeitszeit zur\u00fcckzustehen habe\u201c. Letztendlich m\u00fcssten hier Gesetzgeber und Betriebsr\u00e4te daf\u00fcr sorgen, dass \u201edie Arbeitszeiterfassung nicht zur elektronischen \u00dcberwachung der Besch\u00e4ftigten mutiert\u201c, schreibt Verdi.<\/p>\n<p>Das klingt insgesamt alles noch sehr vage, weshalb Aussagen, mit dem Urteil des EuGH k\u00e4me die Stechuhr zur\u00fcck oder es bedeute das Ende der Vertrauensarbeitszeit, wahrscheinlich verfr\u00fcht sind. So lautet auch die Einsch\u00e4tzung des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (bdo), dass mit der Entscheidung des EuGH die konkrete Umsetzung noch nicht klar sei. Allerdings sagt der bdo auch: \u201e<strong>Bislang steht nur fest, dass eine weitere b\u00fcrokratische B\u00fcrde auf die Arbeitgeber zukommt<\/strong>.\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Text: Thomas Burgert<\/p>\n<p>Bildquelle: pixabay\/Susanne Plank<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><div id=\"pgc-9428-0-1\"  class=\"panel-grid-cell\" ><div id=\"panel-9428-0-1-0\" class=\"so-panel widget widget_sow-image panel-first-child panel-last-child\" data-index=\"1\" ><div\n\t\t\t\n\t\t\tclass=\"so-widget-sow-image so-widget-sow-image-default-8b5b6f678277-9428\"\n\t\t\t\n\t\t>\n<div class=\"sow-image-container\">\n\t\t<img \n\tsrc=\"https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/Susanne-Plank_arbeitszeiterfassung-4312250-512x341.jpg\" width=\"512\" height=\"341\" srcset=\"https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/Susanne-Plank_arbeitszeiterfassung-4312250-512x341.jpg 512w, https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/Susanne-Plank_arbeitszeiterfassung-4312250-200x133.jpg 200w, https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/Susanne-Plank_arbeitszeiterfassung-4312250-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.bustreff.de\/busmagazin\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/Susanne-Plank_arbeitszeiterfassung-4312250-272x182.jpg 272w\" sizes=\"(max-width: 512px) 100vw, 512px\" title=\"Susanne Plank_arbeitszeiterfassung-4312250\" alt=\"\" \t\tclass=\"so-widget-image\"\/>\n\t<\/div>\n\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Streit in Spanien brachte die ganze Angelegenheit erst ins Rollen. 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