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BMWi: Großvolumige Wirtschaftshilfen starten jetzt

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Seit dem 27.2.2021 können auch Unternehmen mit einem hohen Finanzbedarf, also Beträgen von über 2 Mio. Euro, Wirtschaftshilfen im Rahmen der November- und Dezemberhilfe beantragen, wie das BMWi mitteilt.

Anträge für die erweiterte November- und Dezemberhilfe können ab sofort über die bundesweit einheitliche Plattform erfolgen. Die Auszahlung der erweiterten November- und Dezemberhilfe erfolgt im regulären Verfahren durch die .

Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 % des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten. Nach einer Änderung des EU-Beihilferahmens können Unternehmen jetzt wählen, auf welches Beihilferegime sie ihren Antrag stützen. So ermöglicht beispielsweise die neue beihilferechtliche Schadensausgleichsregelung den Unternehmen, nicht nur Verluste geltend zu machen, sondern auch entgangene Gewinne zu berücksichtigen. Eine betragsmäßige Begrenzung gibt es nicht.

Seit dem 26.2.2021 können zudem bei der Überbrückungshilfe III Abschlagszahlungen bis zu 800.000 Euro ausgezahlt werden. Bislang wurden Abschlagszahlungen bis zu 400.000 Euro ausgezahlt.

Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen, die von der Coronapandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis zum 30. Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Mio. Euro. Verbundene Unternehmen erhalten bis zu 3 Mio. Euro monatlich. Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt seit dem 10.2.2021 über die bundesweit einheitliche Plattform .

 

Quelle: BMWi/RDA



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