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DUH: Klage gegen Limburg und Oldenburg

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zwei weitere Klagen zur Durchsetzung der „Sauberen Luft“ durch Diesel-Fahrverbote sowie weiterer konkreter Maßnahmen für Limburg (Hessen) und Oldenburg (Niedersachsen) eingereicht. In beiden Städten wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg /m³) im Jahresmittel erheblich überschritten. Weitere Klagen für Bielefeld, Hagen, Oberhausen, Wuppertal und Freiburg sollen im November 2018 folgen. Damit klagt die DUH dann in 34 durch Dieselabgase belasteten Städten.
Ziel der Klagen ist die Einhaltung des seit 2010 verbindlich geltenden NO2-Luftqualitätsgrenzwerts noch im Jahr 2019, so die DUH. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in seinem Grundsatzurteil vom 27. Februar 2018 dies als letztmöglichen Zeitpunkt höchstrichterlich festgelegt.

In Limburg wurde laut Umweltbundesamt an der Messstation Schiede I im Jahr 2017 immer noch ein Wert von 58 µg NO2/m³ ermittelt. In Oldenburg liegt der Wert für NO2 an der Messstelle Heiligengeistwall bei 49 µg/m³. Hier besteht nach Auffassung der DUH ein besonders dringender Handlungsbedarf.

 

Bildquelle: pixabay/pixel2013

(Symbolbild)

 



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