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Insolvenzsicherung: Kollektivfonds statt Eigenvorsorge

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) plant den Ersatz der bisherigen Insolvenzversicherungen bei Pauschalreisen durch einen Absicherungsfonds, in den Reiseveranstalter zukünftig gemeinsam einzahlen sollen. Das ruft die Verbände auf den Plan, die sich dagegen wehren. Wir sprachen über den aktuellen Entwurf zur Insolvenzsicherung per Fonds mit dem RDA-Präsident Benedikt Esser.

 

BUSMAGAZIN: Herr Esser, warum lehnen Sie eine Insolvenzsicherung per Fonds ab?

Benedikt Esser: Wir lehnen eine derartige Art der Absicherung nicht grundsätzlich ab, aber gegenüber dem aktuellen Referentenentwurf in seiner bisherigen Form hegen wir große Bedenken. Im Kern sieht dieser vor, dass der Mittelstand über einen Zwangsfonds kollektiv für große Insolvenzrisiken haftet. Die Beiträge bzw. Versicherungsentgelte sowie die Sicherheitsleistung sollen um das Sechs- bis Siebenfach ansteigen, was mit Blick auf die aktuelle wirtschaftliche Situation vieler Betriebe völlig unmöglich ist. Zudem ist vollkommen ungeklärt, welche konkreten Aufgaben und Befugnisse die vorgesehene GmbH als Träger dieses Monopolfonds haben soll und aus welchen Gesellschaftern sie sich zusammensetzen soll.

 

BM: Wie lauten Ihre Änderungsvorschläge?

Esser: Unsere wichtigste Forderung ist die Freistellungsgrenze für Unternehmen von 3 auf 10 Mio. Euro anzuheben. Alle Unternehmen unterhalb dieser Umsatzgrenze sollten sich weiterhin frei versichern können. In diesem Bereich liegen auch entsprechende Angebote der Versicherer vor. Aber auch umsatzstärkere Unternehmen, die sich gemäß den gesetzlichen Vorgaben versichern lassen können, sollten grundsätzlich von der Fondmitgliedschaft freigestellt werden können.

 

BM: Sie verlangen auch nach einer branchenabhängigen Segmentierung innerhalb des Fonds. Warum das?

Esser:  Weil Busreisen so gut wie kein Repatriierungsrisiko in sich bergen. Da der Reisebus fast ausnahmslos bei der Reisegruppe verbleibt, entstehen für den Fall der Insolvenz des Busreiseveranstalters keine zusätzlichen Kosten oder Verzögerungen. In den meisten Fällen wird es bei der geplanten Rückreise bleiben können. Bei Flugreisen liegt das Repatriierungsrisiko deutlich höher, da im Insolvenzfall des Flugreiseveranstalters zusätzliche Flugkapazitäten bereitgestellt werden müssten und in der Zeit bis zum Rückreisetermin zusätzliche Hotelübernachtungskosten anfallen würden. Die Kosten der Rückreisekoordination kämen auch noch hinzu.

 

BM: Wie geht der politische Diskurs nun weiter?

Esser: Wir befinden uns innerhalb des Gesetzgebungsprozesses und werden diesen weiterhin aktiv im Sinne der Bus- und Gruppentouristik fachlich begleiten. So konnten wir im Rahmen des Wirtschaftsgipfels am 16. Februar Bundesminister Peter Altmaier in dieser Sache ansprechen und unsere Bedenken vortragen. Am 17. Februar hat der RDA als Mitglied des Tourismusbeirates des Bundeswirtschaftsministeriums unsere Argumente zur Insolvenzsicherung dem Parlamentarischen Staatssekretär und Tourismusbeauftragten Thomas Bareiß vortragen, nächste Woche geht es dann zur Anhörung vor dem Tourismusauschuss des Deutschen Bundestages. Zusätzlich finden Gespräche auf Fachebene mit den Ministerien statt, um Detailfragen zu klären.

 

BM: Herr Esser, wir danken für das Gespräch.

 

Bild: RDA-Präsident Benedikt Esser

Bildquelle: RDA



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