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Klimapaket: bdo will klagen

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat Teile des im Deutschen Bundestag beschlossenen Klimaschutzgesetzes als Eingriff in den fairen Wettbewerb im Verkehrssektor und als Rückschlag für saubere Mobilität kritisiert. Die Busbranche unterstütze ausdrücklich das Ziel, die Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. Die Abgeordneten haben aber mit ihrem Votum für das vorliegende Paket der Bundesregierung eine einseitige Bevorteilung der Bahn im Fernverkehr auf den Weg gebracht – so der bdo. Diese gehe ganz direkt zu Lasten der Unternehmen im Fernlinien- und im Gelegenheitsverkehr im Bussektor. Damit würde ausgerechnet die laut Umweltbundesamt klimafreundlichste Mobilitätsoption im Fernverkehr benachteiligt. Der bdo kündigte vor dem Hintergrund der Entscheidung an, gegen die steuerliche Benachteiligung der Busse im Fernverkehr zu klagen.

„Wir befürworten die Anstrengungen der Bundesregierung für mehr Klimaschutz aus voller Überzeugung. Aber: Das Klimaschutzgesetz darf nicht zu einem staatlichen Subventionsprogramm für die angeschlagene DB werden. Da die Bundesregierung an diesem Punkt leider nicht zurück zur Vernunft findet, werden wir nun eine Klage im Namen der betroffenen Busunternehmen anstreben“, sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zu dem Ergebnis im Bundestag.

„Das Klimapaket mag gut gemeint sein, in seiner Wirkung richtet es sich aber an diesem Punkt ganz direkt gegen den öffentlichen Personenverkehr mit Bussen – und damit gegen die sauberste Mobilitätsoption im Fernverkehr überhaupt. Wir sollten es den Menschen leichter machen, sich für den Bus zu entscheiden – und damit gegen Pkw oder Flieger. Daher wäre ein positiver Impuls in Form einer Reduzierung der Mehrwertsteuer auch hier zwingend.“

Auf entsprechende Kritik an der Benachteiligung des Bussektors im Vergleich zur Schiene reagierten Stimmen aus Bundesfinanz- und Bundesverkehrsministerium zudem mit dem Verweis darauf, dass der Bussektor keine Maut entrichten müsse. Der bdo lehnt diese willkürliche Verknüpfung der Themen ab und sieht darin ein gezieltes Ablenkungsmanöver. Die Ausführung ist zudem inhaltlich irreführend.

 

 

Bildquelle: Daimler



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