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November- und Dezemberhilfen im Überblick – RDA moniert Ungleichbehandlung

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe zur Unterstützung von Unternehmen, Einrichtungen, Vereinen und Selbständigen ist eigentlich ein Lichtblick zu Corona-Zeiten, die von Schließungen, Einschränkungen und damit von wirtschaftlicher Not geprägt sind. Aber wie so oft steckt auch hier der Teufel im Detail. So moniert der RDA die jüngste Konkretisierung der Umsatzdefinition bei den Novemberhilfen durch die Bundesregierung. Zwar wurden in Fußnote 16 unter Punkt 2.3 der FAQ, wie vom RDA bereits anlässlich der letzten Anhörung vor dem Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages am 16. Dezember gefordert, bezüglich der Ermittlung der betroffenen Umsätze relativ zum Gesamtumsatz die Umsatzerlöse zu Grunde gelegt, die vom Leistungsempfänger an den Reiseveranstalter entrichtet wurden. Für die Ermittlung des Vergleichsumsatzes wurde das jedoch verneint.

Konkret würde das bedeuten, dass nur die steuerbare Marge, also die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf einer Busreise, zur Ermittlung des Vergleichsumsatzes herangezogen würde. Das hätte zur Folge, dass – anders als bei allen anderen von den verordneten Schließungen betroffenen Unternehmen – die Kosten von den betroffenen Umsatzerlösen in Abzug gebracht werden. Denn durch die Zugrundelegung der Reisemarge würden die vereinnahmten Reiseentgelte um die Reisevorleistungen gemindert.

Das entspricht weder den politischen Zusagen noch der Programmsystematik der Novemberhilfen, die einen Abzug von Kosten grundsätzlich nicht vorsehen. Aus Sicht des RDA muss diese grobe Ungleichbehandlung der Busreiseveranstalter gegenüber allen anderen betroffenen Unternehmen umgehend korrigiert werden, damit die Novemberhilfen auch bei den betroffenen Busreiseveranstaltern ankommen.

„Das nachgeschobene Kleingedruckte steht diametral dem entgegen, was auf Bühnen öffentlich zugesagt wurde. Wenn die Politik so weitermacht, verspielt sie ihre Glaubwürdigkeit, was gerade jetzt, wo Busreiseveranstalter und die gesamte Touristikbranche auf Hilfen und Entschädigungen des Bundes in existenziellem Maße angewiesen sind, mehr als unverständlich ist. Wir fordern die Korrektur dieser groben Ungleichbehandlung und das mit Blick auf die ablaufende Antragsfrist am 31.1.2021 sehr zeitnah“, bekräftigt RDA-Präsident Benedikt Esser.

November- und Dezemberhilfe im Überblick

Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) viele Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen direkt oder indirekt durch angeordnete Schließungen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb alle diese Betroffenen mit einer „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der sogenannten November- und Dezemberhilfe. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November sowie im Dezember 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.

Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober bzw. 30. November 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung bis einschließlich 31. Oktober 2020 gewählt werden.

Termine beachten!

Anträge auf Novemberhilfe können bis 31. Januar 2021 gestellt werden.
Anträge auf Dezemberhilfe können bis 31. März 2021 gestellt werden.

Hintergrund zu Auszahlungen und Abschlagszahlungen, so wie es das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Dezember konkretisiert hat:

Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden seit 25. November 2020 bei Direktanträgen von Soloselbständigen bis 5.000 Euro direkt ausgezahlt und bei Anträgen über Prüfende Dritte Abschlagszahlungen von bis zu 10.000 Euro gezahlt.
Seit 11. Dezember beträgt die Höchstgrenze der Abschlagszahlungen bei Anträgen über Prüfende Dritte 50.000 Euro. Antragsteller, die bereits eine auf 10.000 Euro gedeckelte Abschlagszahlung erhalten haben, werden eine weitere Abschlagszahlung bis zum Höchstbetrag von 50.000 Euro erhalten. Mit der Auszahlung dieser weiteren Abschlagszahlung wird sukzessive in den kommenden Tagen begonnen. Spätestens Anfang Januar werden die Zahlungen abgeschlossen sein. Auszahlungen und Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe starten voraussichtlich Anfang Januar 2021.

Verfahren der Auszahlung und der Abschlagszahlung

Nach Antragstellung wird ein Teil der Anträge im Rahmen einer haushaltsrechtlich erforderlichen beschleunigten Vorprüfung direkt in das Bewilligungsverfahren der Länder überwiesen. Der Anteil dieser direkt weitergeleiteten Anträge an den Gesamtanträgen beträgt etwa 10 Prozent der Direktanträge und momentan zwischen 25 und 30 Prozent der über die Prüfenden Dritten eingereichten Anträge. Dieser Anteil wird durch eine Optimierung der beschleunigten Vorprüfung weiter reduziert werden.

Der Antragsteller erhält in diesen Fällen die gesamte Fördersumme im Rahmen der regulären Bearbeitung seines Antrags durch die Bewilligungsstellen der Länder. Eine Abschlagszahlung bzw. eine direkte Auszahlung der Fördersumme bei Direktanträgen kann in diesen Fällen leider nicht erfolgen.
Aus technischen Gründen erfolgt in diesen Fällen keine Zwischennachricht an den Antragsteller. Sollte nach Antragstellung innerhalb von 10 Tagen keine Abschlagszahlung bzw. Auszahlung erfolgen, kann der Antragsteller aber damit rechnen, dass sein Antrag nach der Vorprüfung direkt an die Bewilligungsstellen der Länder überwiesen worden ist.
Nachfragen zum Verfahrensstand bei den Bewilligungsstellen sollten möglichst vermieden werden, um eine rasche Bearbeitung und Bescheidung der Anträge in den Bewilligungsstellen zu ermöglichen.
Quellen: RDA, DEHOGA, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

 

 

Bild: Ohne Moos nichts los: Während in den Urlaubsregionen wenig bis gar nichts läuft, sorgen sich RDA und DEHOGA angesichts der finanziellen Notlage um die touristischen Dienstleister

Bildquelle: pixabay/Andy_Bay



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