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Rettungsgasse mal richtig

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Grundsätzlich gilt: Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen und Straßen außerhalb von Ortschaften mit mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder stehen, heißt es: Rettungsgasse bilden! Diese Regel gilt sofort, also schon bevor das Martinshorn zur hören oder das Blaulicht zu sehen ist.

Paragraph 11 Absatz 2  der StVO erklärt, wie die Rettungsgasse gebildet werden muss: Fahrzeuge, die auf dem linken Fahrstreifen fahren, weichen nach links aus. Fahrzeuge auf einem der übrigen Fahrstreifen fahren nach rechts – unabhängig davon, wie viele Fahrstreifen vorhanden sind.

Wichtig zu beachten ist: Der Standstreifen muss frei bleiben. Er darf nur im Notfall genutzt werden oder wenn die Rettungskräfte es anordnen.

Der Gesetzgeber hat im Herbst 2017 die Bußgelder angehoben für alle, die keine Rettungsgasse bilden. Seitdem droht ein Bußgeld zwischen 200 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

 

Bildquelle: pixabay/Schwoaze



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