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Bustreff.de - BUSNEWS

170 Mio.-Euro-Hilfsprogramm startet am 24. Juli

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Die wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geratenen Reisebusunternehmen können ab dem 24.7.2020 die von Bundesminister Andreas Scheuer zugesagten Hilfsgelder in Höhe von 170 Mio. Euro abrufen. Die dafür notwendige Finanzierungsregelung wird am Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht, wie bdo und RDA aktuell mitteilen.
Die Reisebusunternehmen waren durch das Verbot von Reisebusreisen, auf das sich Bund und Länder am 16.3.2020 verständigt hatten, bereits zu einem frühen Zeitpunkt von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Seit Mitte März gab es keine touristischen Reisen, keine Vereinsfahrten, keine oder nur reduzierte Schülerverkehre. Die Kosten für die Vorhaltung der modernen Reisebusse sind aber weitergelaufen. Mit dem nun aufgelegten Programm des BMVI werden die sogenannten Vorhaltekosten, die zwischen dem 17.3.2020 und dem 30.6.2020 angefallen sind, sowie Vorleistungskosten für Werbemittel finanziert. Die Mittel kommen aus dem Haushalt des BMVI und müssen noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.

Aus dem BMVI werden heute folgende Eckpunkte zur Umsetzung der Förderrichtlinie bekannt gegeben:

Eckpunkte der Finanzierungsregelung:

- Ausgleichbar sind sogenannte Vorhaltekosten. Das sind fortlaufende Tilgungs- oder Leasingraten für die Anschaffung der Reisebusse vor der Corona-Pandemie sowie „Vorleistungskosten“ z. B. für Reisekataloge oder Werbeanzeigen.

- Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gewährt.

- Berücksichtigt werden neue oder gebrauchte Busse mit der Schadstoffklasse Euro V oder besser.

- Der Höchstbetrag liegt bei 26.334 Euro pro Bus. Doppelförderungen sind mit Blick auf andere COVID-19-bedingte Unterstützungsleistungen ausgeschlossen.

- Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).

- Anträge können elektronisch bis zum 30.9.2020 beim BAG gestellt werden. Die Antragsformulare können ab dem 24.7.2020 auf der Internetseite des BAG heruntergeladen werden: www.bag.bund.de.

Der konkrete Richtlinienvorschlag zu den Förderbedingungen liegt dem bdo noch nicht vor. Am Dienstag (21.7.) nächster Woche wird es hierzu ein Informationsgespräch mit dem bdo und dem BMVI geben, um die Einzelheiten der Antragstellung zu klären.

Bildquelle: pixabay/Capri23auto



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