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Baden-Württemberg: Maßnahmenpaket gegen Auffahrunfälle

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Baden-Württemberg legte jetzt ein Maßnahmenpaket vor, das die Zahl von Verkehrsunfälle, besonders jene, an denen Lkw beteiligt sind, reduzieren soll. Nach Zahlen des Innenministeriums starben 2018 im Zusammenhang mit Lkw-Unfällen in dem Bundesland 104 Menschen. 2017 waren es 111. Das Maßnahmenpaket umfasst u. a. Überholverbote für Lkw, reduzierte Geschwindigkeiten und mobile Stauwarnanlagen, aber auch einen verstärkten Einsatz von Polizeimotorrädern, um Störungen auf der Autobahn noch schneller zu beseitigen.

Das Maßnahmenpaket des Landes fußt auf einer Ursachenanalyse der Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart, die das Verkehrsministerium und das Innenministerium in Auftrag gegeben hatten. Demnach kommt es immer wieder in Baustellenbereichen auf Autobahnen zu teils schweren Verkehrsunfällen mit gravierenden Folgen. Als hauptsächliche Unfallursache, so ein Ergebnis der Analyse, gilt die Nichteinhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im Baustellenzulauf und innerhalb der Baustelle. Außerdem wurden Stauenden als Unfallschwerpunkt identifiziert. Hier kommt es aufgrund Abstandsverstößen, Unaufmerksamkeit oder Ablenkung zu verspäteten Bremsreaktionen.

Gefahren gehen weiterhin von hohen Differenzgeschwindigkeiten zwischen Pkw und Lkw aus, was bei Verkehrsverdichtungen im Bereich von Baustellen zu gravierenden Unfällen mit schweren Unfallschäden führen kann. Als Schwerpunkte für Auffahrunfälle mit teilweise gravierenden Folgen haben sich zudem die Reduktion von Fahrstreifen (z. B. von drei auf zwei) an einem Ausbauende mit der Folge eines Rückstaus erwiesen, sowie auch Zulaufbereiche hochbelasteter Anschlussstellen, die wegen zahlreicher Verflechtungs- und Einfädelungsvorgänge bei dichtem Verkehr zu Stockungen führen können.

Das nun vorgestellte Maßnahmenpaket des Landes sieht u. a. die Anordnung von Lkw-Überholverboten im Vorfeld der Baustelle als stets notwendige Maßnahme vor. Je nach den örtlichen Verhältnissen soll die Differenzgeschwindigkeit zwischen Pkw und Lkw verringert werden, ohne allerdings den Verkehrsfluss zu beeinträchtigen.

Neu ist der vorgesehene Einsatz mobiler Stauwarnanlagen vor „Hotspots“ zur optischen Warnung. Mobile Stauwarnanlagen können in unterschiedlicher Ausprägung (mit oder ohne dynamische Geschwindigkeitsanzeige), abhängig von der Situation vor Ort, eingesetzt werden. Vor Baustellen mit einer Dauer von mehr als vier Wochen sind solche Stauwarnanlagen bereits im Einsatz. Ergänzt werden können die mobilen Stauwarnanlagen durch akustische Warnungen, die über CB-Funk übertragen werden. Damit können rund 25 bis 30 % der Lkw-Fahrer erreicht werden.

Eine wesentliche Rolle im Konzept des Landes spielt eine intensive Verkehrsüberwachung. Die Wirkzusammenhänge zwischen Kontrolldruck, Sanktionshöhe und Verhaltensänderung sind wissenschaftlich erwiesen. Innenminister Thomas Strobl verwies auf die laufende Beschaffung weiterer Geschwindigkeitsmessanhänger. Es handelt sich hierbei um Pkw-Anhänger, in denen ein Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung verbaut ist. Hiermit kann der Verkehr bis zu zehn Tage autonom überwacht und der Kontrolldruck merklich gesteigert werden.

Strobl kündigte weiterhin an, dass die Polizei auch fahrfremde Tätigkeiten von Lkw-Lenkern verstärkt kontrollieren wird. „Wir können und wollen es nicht akzeptieren, dass während der Fahrt auf dem Smartphone rumgetippt oder Krafttraining betrieben wird. Wenn Sie drei Sekunden lang nicht auf die Straße schauen, bedeutet das bei Tempo 80 (km/h) einen Blindflug von rund 70 m. Das kann Menschenleben kosten“, verdeutlichte Innenminister Thomas Strobl.

Über das Maßnahmenpaket hinaus setzt sich das Land dafür ein, dass die Fortschreibung der rechtlichen Vorgaben für Notbremsassistenten durch die EU Kommission über das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) weiter vorangetrieben werden.

 

Bildquelle: pixabay/SD-Pictures



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