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„BFH-Urteil zur Urlaubssteuer wird allgemeinverbindlich“

Datum: Quelle: Bustreff.de

Der RDA hat in einer Mitteilung darüber informiert, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) am 19.12.2019 die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur sogenannten „Urlaubssteuer“ vom 25. Juli 2019 im Fall Frosch-Sportreisen auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Das Urteil wird somit in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht und damit allgemeinverbindlich. Damit steht fest, dass Hoteleinkäufe von Reiseveranstaltern nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen.

RDA Präsident Benedikt Esser: „Mit der überfälligen Klärung der Rechtslage schaffen Bundesfinanzministerium und die Finanzbehörden der Bundesländer endlich Rechtssicherheit für die Branche. Das Einlenken des Bundesfinanzministeriums zeigt, dass die vom RDA initiierte Kampagne „Nein zur Urlaubssteuer!“, das gemeinsame Vorgehen mit den anderen Verbänden und das Drängen auf Veröffentlichung des Urteils letztlich erfolgreich waren.“
(Quelle: RDA)



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