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BFH-Urteil: Hotelkontingente unterliegen nicht der Gewerbesteuer

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Mit seiner Entscheidung gegen Finanzverwaltung hat der Bundesfinanzhof für Erleichterung in der Tourismusbranche gesorgt, diese sieht nun das Bundesfinanzministerium am Zug.

Mit seiner am 5. August bekannt gewordenen Entscheidung zugunsten des Veranstalters Frosch Sportreisen hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) in München gegen eine Hinzurechnung des Hotelleistungseinkaufs bei der Gewerbesteuer ausgesprochen und sich damit der Auffassung von Frosch Sportreisen angeschlossen. Die obersten Finanzrichter folgten mit ihrer Entscheidung der Auffassung, dass der Einkauf von Hotelzimmern dem Umlaufvermögen zugerechnet werden muss und kein Anlagevermögen darstellt. Damit unterliegen Hotelkontingente, die ein Reiseveranstalter vorab einkauft, um damit eine Reise zusammenzustellen, nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung.

Mit seiner Entscheidung hat der BFH die Entscheidung des Finanzgerichts Münster aus dem Jahr 2016 zurückgewiesen, wonach Finanzämter bei der Berechnung der Gewerbesteuer für die Buchung von Hotelzimmern im Rahmen von Pauschalreisen einen Mietanteil hinzurechnen dürften. Geklagt hatte Frosch Sportreisen übrigens gegen einen Steuerbescheid für das Jahr 2008, was zeigt, wie lange dieses Thema die Touristikbranche und auch die Gerichte bereits beschäftigt.

„Über Jahre haben wir uns gefühlt wie die letzten Gallier, die sich gegen eine unverständliche Steuerpraxis stemmen. Dabei haben uns der Prozess und die möglichen Folgen bis aufs äußerste strapaziert. Umso mehr sind wir nun erleichtert, dass der BFH für uns und die Kolleginnen und Kollegen im deutschen Tourismus eine klare Entscheidung getroffen hat“, zeigte sich Frosch-Geschäftsführer Holger Schweins unmittelbar nach der Bekanntgabe der BFH-Entscheidung sichtlich erleichtert.
Auch die Steuerexperten Volker Jorczyk und Daniel Mohr, die Frosch Sportreisen in der Sache anwaltlich vertreten, kamen zu einer klaren Bewertung. Die BFH-Entscheidung weise „die Finanzverwaltung richtigerweise in die Schranken. Die seit Jahren gegen die Tourismusbranche gerichtete überbordende Praxis findet nach mehr als sieben Jahren ihr Ende“.
Die Branchenverbände begrüßten die BFH-Entscheidung einhellig. „Das Bundesfinanzgericht hat hier einzig richtig gehandelt, indem es die Anwendbarkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung verneint. Nun muss der Bundesfinanzminister nachlegen“, sagte Michael Frenzel, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) in einer ersten Stellungnahme.

Die vielen, überwiegend kleinen und mittelständischen Betriebe seien durch die Rückstellungen für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung stark belastet worden. Es gehe hier um eine jährliche Mehrbelastung von rund 230 Mio. Euro und geschätzte Steuernachforderungen von über 1,4 Mrd. Euro, betonte der BTW. Der BTW forderte das Bundesfinanzministerium auf, die Entscheidung so bald wie möglich im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen und so für allgemeinverbindlich zu erklären. Nur dann sind die Finanzbehörden verpflichtet, sie auch auf alle gleichgelagerten Fälle anzuwenden. Die Entscheidung des Gerichts ist für die Finanzbehörden erst dann bindend, wenn es durch das Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird. Die daraus folgende Handlungs- und Planungssicherheit sei „für die Veranstalter überfällig“, erklärte der BTW.
RDA-Präsident Benedikt Esser erklärte, die BFH-Entscheidung belege die Richtigkeit der RDA- Forderung, dass „nicht die Gerichte, sondern der Gesetzgeber die dringend erforderliche Klärung der Rechtslage in Sachen Urlaubssteuer herbeiführen“ müsse. „Maßgebliche von uns angesprochene Spitzenpolitiker, allen voran der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung Thomas Bareiß, haben den Handlungsbedarf erkannt und uns Abhilfe in Aussicht gestellt, insbesondere für den Fall, dass die BFH-Entscheidung zugunsten der Branche ausgeht“, sagte Esser weiter. Diese Entscheidung liege nun vor und die Politik müsse nun die dringend benötigte Rechtssicherheit für die Unternehmer herbeiführen. Das Bundesfinanzministerium habe in seinem aktuellen Entwurf für das Jahressteuergesetz 2019 Vorschläge zu konkreten Änderungen des Gewerbesteuergesetzes vorgelegt, erklärte Benedikt Esser und forderte daher, dass „hierbei unmissverständlich klargestellt wird, dass Reiseleistungen keiner Zurechnung zur Gewerbesteuer unterliegen“.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) sieht durch die BFH-Entscheidung seine Rechtsauffassung und seine langjährigen Forderungen zum Thema bestätigt und fordert, dass nun das Bundesfinanzministerium durch entsprechende Schritte dafür sorgt, dass „das Urteil des Bundesfinanzhofs Allgemeinverbindlichkeit erlangt“.

Die Entscheidung des BFH sei „sehr erfreulich für die mittelständischen Busunternehmen in Deutschland und für die Reisebranche insgesamt“, sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. Es sei allerdings bedauerlich, dass „in einer für den Mittelstand wichtigen Auslegungsfrage erst das höchste Finanzgericht zum Einlenken aufrufen musste“.

Ebenfalls begrüßt wurde die BFH-Entscheidung vom Internationalen Verband der Paketer (VPR). VPR-Vizepräsident Franz-Josef Münchrath, der im VPR-Präsidium das Ressort „Recht und Steuern“ leitet, erklärte: „Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist ein Erfolg für die gesamte Tourismuswirtschaft. Wir als VPR haben diesen Weg der soliden steuerjuristischen Arbeit stets als den richtigen gesehen und daher unterstützt, wo es in unseren Möglichkeiten stand.“ Münchrath dankte dem Unternehmen Frosch Sportreisen und seinen Streitführern ganz besonders „für das Durchhaltevermögen und ebenso den steuerlichen Sachverstand sowie der sachbasierten und letztlich erfolgreichen Strategie“.

Der BFH hat bislang nur die Entscheidungssätze publiziert, teilte Frosch Sportreisen mit. Mit einer Veröffentlichung der Urteilsgründe sei in etwa zwei bis drei Monaten zu rechnen, so das Unternehmen.

 

 

Bild: Der BTW hat das Bundesfinanzministerium aufgefordert, die Entscheidung so bald wie möglich im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen

Bildquelle: BMF/Hendel

Text: Thomas Burgert

 

 



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