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Corona-Überbrückungshilfen – Anträge ab 10. Juli, Plattform heute freigeschaltet

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Darauf haben viele gewartet. Wie der RDA heute mitteilt, sind die im Juni angekündigten Überbrückungshilfen für die infolge der Corona-Pandemie betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Höhe von bis zu 24,6 Milliarden Euro nun beschlossen. Für die Monate Juni bis August 2020 können ab 10. Juli 2020 Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten beantragt werden. Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang von zusammen mindestens 60 Prozent im April und Mai 2020 im Vergleich zu den Monaten April und Mai 2019. Die Überbrückungshilfe sieht folgende Staffelung vor: Übernahme in Höhe von 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang zwischen 40 und 50 Prozent bis zu 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Einbußen.

Das Verfahren ist bundesweit einheitlich und vollständig digitalisiert, die Auszahlung erfolgt über die Bundesländer. Eine Antragstellung erfolgt ausschließlich über einen vom Unternehmen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Die für die Prüfung notwendigen Kosten können anteilig ebenfalls im Rahmen der Überbrückungshilfe geltend gemacht werden. Die Antragsplattform ist bereits ab heute mit allen weiteren Informationen freigeschaltet und über den folgenden Link www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abrufbar. Ab 10. Juli und bis spätestens 31. August 2020 können die Anträge gestellt werden. Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen.

Bildquelle: pixabay/angelo luca iannaccone



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