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Koalition beschließt erhöhten Verlustrücktrag

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD beschloss gestern (3.2.21) u. a., den geltenden steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro (bzw. 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung) anzuheben. Bislang lag dieser Betrag bei 5 bzw. 10 Mio. Euro.

Dadurch sollen Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie bedingte Verluste erlitten haben, diese Einbußen in der Steuererklärung umfangreicher als bisher mit den Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können.

Da bislang nur ein Verlustrücktrag aus dem Jahr 2020 in das Jahr 2019 oder aus dem Jahr 2021 in das Jahr 2020 möglich ist, fordert der RDA weiterhin die Erweiterung des Zeitraums zum Verlustrücktrag auf die Jahre 2017 bis 2019. Besonders für das Jahr 2021 wäre ein Verlustrücktrag auf das Krisenjahr 2020 wenig hilfreich, so RDA Steuerexperte Sören Münch.

 

Den Beschluss des Koalitionsausschusses finden Sie hier in Gänze.

 

Quelle: RDA

Bildquelle: CDU (Screenshot)



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