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NRW-Rettungsschirm: 25 Mrd. Euro an Hilfen

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Nahezu alle Branchen leiden zurzeit massiv unter den wirtschaftlichen Folgen, die diese Pandemie mit sich bringt. Der Tourismus ist dabei schlagartig zum Stillstand gekommen und dies bringt etliche Unternehmen der Bus- und Gruppenreisebranche in massive Insolvenzgefahr, wenn der Staat nicht zügig einen Rettungsschirm aufspannt und finanziell eingreift. Auch die Bundesländer versuchen, zusätzlich unter die Arme zu greifen, beispielsweise NRW: Insgesamt stellt das Bundesland 25 Mrd. Euro für die Bewältigung der Corona-Krise parat, entschied die Landesregierung am Sonntagnachmittag (22.3.). Dieser Beschluss soll am 24.3. (Di.) durchs Landesparlament. Man richtet dazu mittels des NRW-Rettungsschirmgesetzes ein Sondervermögen ein. Dies wird flankiert durch einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2020.

U. a. folgende Eckpunkte sind als Sofortmaßnahmen in dem Gesetzespaket des Kabinetts vorgesehen: Der Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung wird in NRW um 4,1 Mrd. Euro auf 5 Mrd. Euro ausgeweitet. Der Rahmen für Gewährleistungen und Rückbürgschaften wird um 900 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro erhöht. Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständigen wird auch auf Landesebene Soforthilfen aus Haushaltsmitteln gewährt. Die dazu notwendigen Kreditaufnahmen seitens des Landes sollen in Tranchen je nach Bedarf erfolgen. Über die Mittelverteilung entscheiden die jeweiligen Ressorts in Düsseldorf. Man verspricht in der Landeshauptstadt dabei schnelle und unbürokratische Hilfe.

Sollten weitere Maßnahmen notwendig werden, werden diese folgen. „Es geht bei diesem Paket um die Bewältigung aller direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise. Deshalb haben wir es bewusst breit aufgestellt. Niemand weiß, welche Herausforderungen noch auf uns zukommen“, so Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen in NRW.

Auch die anderen Länder ergreifen ähnliche Maßnahmen. Bayern z. B. übernahm am gleichen Wochenende Rückbürgschaften in Höhe von 500 Mio. Euro und zahlt auf Antrag bereits geleistete Umsatzsteuersondervorauszahlungen wieder zurück. Sachsen wiederum setzt vor allem auf zinslose Steuerstundungen sowie die Anpassung von Steuervorauszahlungen.

Bildquelle: pixabay/jorono



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