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RDA: Berlin ist auf dem richtigen Weg

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Die Tourismusbranche begrüßt insgesamt die Verlängerung der staatlichen Unterstützungshilfen im Rahmen der Corona-Pandemie durch die Regierung, wünscht sich aber auch Optimierungen der Maßnahmen.

Nach einer gut acht Stunden dauernden Sitzung konnte sich die Koalition aktuell u. a. auf die Verlängerung der Überbrückungshilfen - bisher gewährt für Juni bis August - und des Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetzes (CovInsAG, vom 27.3.2020) einigen. Zudem wird die sogenannte erleichterte Kurzarbeit von regulär 12 auf 24 Monate ausgedehnt und ist nun bis 31.12.2021 möglich. Die Überbrückungshilfen für Kleinbetriebe und Mittelständler werden darüber hinaus bis zum Ende des Jahres weitergewährt. Das CovInsAG wäre regulär am 30.9.2020 ausgelaufen. Allerdings befähigt das Gesetz von vorneherein Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), diese Regelung bis maximal 31.3.2021 zu verlängern (§4 CovInsAG). Die Koalition einigte sich auf ihrer Tagung aber nur auf die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis 31.12.2020.

Die Branchenverbände begrüßten unisono die Entscheidung der Regierung – zumindest als weiteren Schritt in die richtige Richtung. Wenn man auch nicht mit allem zufrieden ist. Der RDA sieht beispielsweise wichtige seiner Forderungen durchaus als erfüllt an. Die politischen Entscheidungen seien ein richtiger Schritt zur Arbeitsplatz- und Strukturerhaltung der Reisebusunternehmen in Deutschland, aber es gäbe auch Hausaufgaben für Berlin, die noch erledigt werden müssen. RDA-Präsident Benedikt Esser: „Die im Koalitionsausschuss jetzt beschlossenen Maßnahmen sind ganz deutlich ein klares und positives Signal in die Reisebusbranche. Auch wenn sie in der Summe noch nicht ganz ausreichend sind, um die Branche und ihre Arbeitsplätze in der Corona-Krise grundlegend abzusichern.“

Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes wird den Abbau von Arbeitsplätzen „wirksam verhindern“, so der RDA. Die Halbierung der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge (ab 1.7.2021) und die damit möglicherweise verbundenen Folgen für die Reisebusunternehmen lassen sich noch nicht abschätzen. Hier müsse man den weiteren Verlauf der Pandemie einfach abwarten.

Bei den Überbrückungshilfen wünscht sich der Verband durchaus Modifikationen. Hier sei es wichtig, jede Betriebsstätte eines Unternehmensverbundes bis zur monatlichen Fördergrenze von 50000 E zu unterstützen und die Fördergrenzen für kleine Betriebe ersatzlos zu streichen. „Man muss die Betriebsstätten ähnlich wie Franchise-Unternehmen sehen und behandeln - also wie eigenständige Unternehmen“, unterstreicht Benedikt Esser.

Die Erleichterung im Insolvenzrecht, jetzt bis 31.12.2020 befristet, hält der RDA für zeitlich für zu kurz bemessen. Hier wäre, so der Verband mit Hinweis „auf den typischen Saisonverlauf in der Bus- und Gruppentouristik“, eine Aussetzung bis Ende März kommenden Jahres zielführender.

Aber in diesem Punkt bleibt man in Köln optimistisch: „Die Begrenzung auf das Jahresende 2020 ist sicherlich zu kurz gesprungen. Ich vermute aber, dass die Regierung hier sozusagen auf Sicht fährt und bei Bedarf CovInsAG auch bis mindestens Ende März 2021 verlängern wird. Diese Option hat die Bundesjustizministerin ja“.

Insgesamt erkennen die Branchenexperten durch die Bank an, dass die bisherigen und die aktuellen staatlichen Hilfen die ca. 1,2 Mio. gefährdeten Arbeitsplätze in der Tourismusbranche sichern helfen. Aber, die klein- und mittelständische geprägte Branche kämpft weiterhin ums Überleben. Der Tourismus leidet schwer unter den wirtschaftlichen Folgen, die aus der Corona-Pandemie resultieren. Noch einmal Benedikt Esser: „Die Lage bleibt in der Branche einfach sehr angespannt. Neue Reisewarnungen und Restriktionen sowie steigende Infektionszahlen führen automatisch zu fallenden Buchungszahlen. Hier existiert eindeutig eine negative Wechselwirkung“.

 

Text: Dirk Sanne

Bild: Das Kanzleramt in Berlin

Bildquelle: pixabay/ Eukalyptus



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