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RDA: Die Eckpunkte der Soforthilfe für Reisebusunternehmen:

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Laut dem RDA verlief das Gespräch über das 170 Mio. Euro schwere Soforthilfeprogramm gestern (21.7.2020) zwischen Verband und Verkehrsministerium im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erfolgreich. Viele offene Detailfragen zu der kommenden Hilfe für die Reisebusunternehmen konnten laut dem Verband geklärt werden.

Mit dem aufgelegten Programm des BMVI werden die sogenannten Vorhalte- und Vorleistungskosten, die zwischen dem 17.3.2020 und dem 30.6.2020 angefallen sind, finanziert. Die Mittel kommen aus dem Haushalt des BMVI und müssen noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.

 

Die Eckpunkte der Finanzierungsregelung:

  • Vorhaltekosten für Reisebusse mit eingetragenen Stehplätzen können mittels schriftlicher Erklärung/Fotografien (innen/außen) geltend gemacht werden
  • Gestundete Finanzierungen können geltend gemacht werden
  • Soforthilfen bzw. KfW-Schnellkredite über 500.000 bzw. 800.000 Euro sind nicht anzurechnen
  • Finanzierungsanteile für Reisebusse aus gemischten Finanzierungsverträgen/Kreditlinien sind durch das jeweilige Kreditinstitut zu bestätigen
  • Vorleistungskosten (z.B. für Reiskataloge bzw. Werbekosten) können auch über einen mittelbaren Reisebusbezug innerhalb des Unternehmensverbunds geltend gemacht werden
  • Vorleistungskosten können auch dann geltend gemacht werden, wenn die Verpflichtung (Bestellung) bis zum 31.12.2019 ausgesprochen wurde und die Abrechnung erst in 2020 erfolgte
  • Reisebusse müssen nicht abgemeldet worden sein, um Vorhaltekosten geltend machen zu können

Die Geltendmachung von eigenfinanzierten Reisebussen wird von der aktuellen Richtlinie vom 14.7.2020 aus beihilferechtlichen Gründen nicht erfasst. Das gilt auch für Reisebusse der Emissionsklasse Euro 4 und früher.

„Der RDA hält seine Forderung aufrecht, die Vorhaltekosten von eigenfinanzierten Reisebussen geltend machen zu können, wenngleich dieses Ziel heute aus beihilferechtlichen Gründen nicht erreicht werden konnte. Das gilt auch für Reisebusse mit Euro 4, die durch die aktuelle Förderrichtlinie nicht erfasst werden.
Es bleibt aber festzuhalten, dass dieses 170 Mio. Euro Soforthilfeprogramm vielen Reisebusunternehmen helfen wird, die Coronakrise durchzustehen. Der RDA ist Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und dem BMVI sehr dankbar für diese rasche Hilfsmaßnahme“, so RDA-Vizepräsident Ulrich Basteck nach dem Termin im BMVI in Bonn.

Ab Donnerstag, den 23.7.2020 um 9 Uhr können die Antragsformulare unter https://antrag-gbbmvi.bund.de eingesehen werden, ab Freitag, den 24.7.2020 um 9 Uhr ist es dann möglich, die Anträge hochzuladen.

 

Bildquelle: pixbay/martaposemuckel



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