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Überbrückungshilfen: Zufriendenheit aber auch Kritik seitens der Verbände

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Mit großer Erleichterung begrüßten die Verbände die Verlängerung und Anpassung der Überbrückungshilfen für touristische Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Bundesfinanzministerium (BMF) teilten letzten Freitag (18.9.2020) Änderungen an der verlängerten Corona-Überbrückungshilfe mit. Diese sollen den Zugang zu den Hilfsgeldern erleichtern und die Förderung ausweiten.

So werden die Höchstgrenze der Förderung für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter von 3.000 bzw. 5.000 Euro pro Monat ersatzlos gestrichen und die Umsatzeinbruchsgrenzen gesenkt. Künftig sind Unternehmen antragsberechtigt, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben. Außerdem werden die Fördersätze und die Personalkostenpauschale erhöht.

DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz kommentierte die Entscheidung mit: „Die Tourismusbranche ist ein starker Wirtschaftsfaktor und mit fast 3 Mio. Arbeitsplätzen systemrelevant. Die verbesserten Überbrückungshilfen greifen eine Vielzahl der vom DTV immer wieder vorgetragenen Verbesserungsvorschläge auf. Die Verlängerung der Hilfen bis Jahresende, die Verdoppelung der Personalkostenpauschale auf 20 %, die bessere Berücksichtigung der Umsatzrückgänge und vor allem die einfachere Antragstellung, all das sind wichtige Verbesserungen im Sinne der Tourismusbranche. Endlich werden auch Kleinstunternehmen und die Event- und Schaustellerbranche mitberücksichtigt. Diese Maßnahmen können der Branche helfen, die Herbst- und Wintersaison zu überstehen“.

Trotzdem äußerte er auch Kritik: „Mit einem Branchendialog hätte diese monatelange Hängepartie vermieden werden können. Corona wird uns noch eine längere Zeit begleiten. Die Hilfen werden weiterhin laufend angepasst werden müssen. Wir fordern deshalb eine Taskforce Deutschlandtourismus und einen Tourismusgipfel, bei dem Bundesregierung, Gesundheitsexperten und die Akteure im Tourismus in Deutschland gemeinsam beraten, wie die Branche unterstützt werden kann.“

Hermann Meyering, Vorstandsvorsitzender der Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk), wertet die Verlängerung und Verbesserung der Überbrückungshilfen als Erfolg der Arbeit des Internationalen Bustouristik Verbandes RDA und gbk, die in einem gemeinsamen Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister und weitere Minister aus dem Bundeskabinett diese Nachbesserungen eingefordert haben. „Doch damit sind die Busreiseveranstalter längst noch nicht gerettet“, stellt ebenfalls der gbk-Vorsitzende fest. „Deshalb muss bei der Erstattung der Vorhaltekosten für eigenfinanzierte Reisebusse nachgelegt werden und die monatlichen Überbrückungshilfen von maximal 50.000 Euro müssen auf jede Betriebsstätte eines Unternehmensverbundes ausgeweitet werden“.

Auch beim RDA ist man kritisch: „Wer meint, dass diese Modifikationen ausreichen werden, um die Strukturen der mittelständischen Reisebusunternehmen zu erhalten, liegt einmal mehr falsch. Wie ich das bereits in der Sitzung des Tourismusbeirats des BMWi am 7. September dem Tourismusbeauftragten der Bundesregierung Thomas Bareiß auf Basis des RDA Branchenbarometers erklärt habe, liegt die Branche am Boden. Es ist jetzt höchste Zeit, aber wirklich alle Hindernisse bei der Überbrückungshilfe zu beseitigen, um den notleidenden Betrieben die bereitstehenden Mittel von rund 24 Mrd. Euro schnellstens zur Verfügung zu stellen", unterstreicht RDA-Präsident Benedikt Esser.

 

Bildquelle: pixabay/Pete Linforth

 



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