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Vorbereitungen für den Winterdienst starten

Datum: Quelle: BUSMAGAZIN

Noch ist zwar Herbst, doch der Winter steht vor der Tür. Für die Straßen- und Autobahnmeistereien beginnt nun eine Zeit erhöhter Einsatzbereitschaft, für die sie sich wappnen müssen. Die vorbereitenden Arbeiten sind in vollem Gange. Für Baden-Württemberg z. B. heißt dies: Das 1.050 km lange Autobahnnetz und über 26.000 km Bundes-, Landes- und Kreisstraßen müssen vom Winterdienst in den Blick genommen werden.

Für eine wintertaugliche Ausstattung rüsten die Betriebsdienste ihre Fahrzeuge jetzt mit Streugeräten und Schneepflügen aus und befüllen die Salzhallen und Silos der Straßen- und Autobahnmeistereien. Mit Blick auf den Umweltschutz kommt hierbei modernste Streutechnik zum Einsatz. Es gilt die Devise: So viel Salz wie nötig und so wenig wie möglich.

Ein sparsamer Umgang mit dem Streusalz ist auch aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich. Vermehrt werden daher für das vorbeugende Streuen im Winterdienst auch sogenannte Solestreuer eingesetzt. Das als flüssige Salzlösung (Sole) ausgebrachte Salz verbleibt deutlich länger auf den Fahrbahnen als das üblicherweise eingesetzte angefeuchtete Streusalz. Effekt: Der Salzverbrauch reduziert sich und das vorbeugend ausgebrachte Salzgemisch wirkt länger.

Auf dem über 1.050 km langen Autobahnnetz bietet die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg einen Winterdienstservice rund um die Uhr an. Die Autobahnmeistereien ordnen bei winterlichen Verhältnissen nachts Arbeitsbereitschaften an, um sicherzustellen, dass die Autobahnen rund um die Uhr befahrbar bleiben.

Im nachgeordneten langen Netz der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wird der Winterdienst von den Landratsämtern durchgeführt. Innerorts liegt die Verantwortung für den Winterdienst auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen bei den Städten und Gemeinden, die von den Straßenmeistereien der Landratsämter nach besten Kräften unterstützt werden. Generell gilt, dass kein Rechtsanspruch auf jederzeit schnee- und eisfreie Straßen besteht. In den Straßengesetzen steht hierzu, dass die Träger der Straßenbaulast bei Schnee- oder Eisglätte „nach besten Kräften“ räumen und streuen sollen.

 

Bildquelle: pixabay/S. Hermann, F. Richter



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